Dienstleistungen


Vor Ihrer Fahrt

Wenn Sie oder ein/e Angehörige/r im Zusammenhang mit einer Behandlung transportiert werden muss, weil diese Fahrt privat nicht durchgeführt werden kann, benötigen Sie einen Krankentransport (beispielsweise durch die Anordnung durch den behandelnden Arzt). 

Transportleistungen, die Sie ohne Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse veranlassen werden, müssen im Zweifelsfall von Ihnen selbst getragen werden. Klären Sie daher vorerst mit Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe diese die Kosten übernimmt. 

Wir können keine großen Dinge vollbringen - nur kleine, dafür mit ganz viel Engagement.

Gebühren

Sie tragen die Zuzahlung nach § 61 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Höhe von maximal 10,00 Euro, jedoch im Rahmen Ihrer Belastungsgrenze nach § 62 SGB V. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit. 

Transparenz ist uns wichtig

Unser Unternehmen ist bemüht alle Termine fristgerecht einzuhalten; allerdings sind Abholungen bei Ärzten, Dialysen oder ambulanten Behandlungen im Krankenhaus für uns nur bedingt planbar, sodass sich für unsere Fahrgäste eine Wartezeit von in der Regel 30 Minuten ergibt. Trotz gut-strukturierter Dispositionspläne kann es verkehrsbedingt auch einmal zu längeren Wartezeiten kommen. Unsere Auftragsannahme stellt sicher, dass Sie über die Verspätung schnellstmöglich benachrichtigt werden.

Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Fahrer des Krankenfahrdienstes braucht zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse einen Transportschein /Verordnung

folgende Daten sollten vorhanden sein:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
  • Anschrift der Krankenkasse
  • ggf. Nummer des Befreiungsausweises
  • Ihre Unterschrift auf dem 
    Abrechnungsbeleg / Transportschein
  • Die ärztliche Verordnung
  • Zuzahlungsbefreiung, falls vorhanden